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Abstammung und Vaterschaft – diese Rechte haben Sie als Erzeuger

Es gibt einen Unterschied zwischen leiblicher und rechtlicher Vaterschaft. Während die biologische Vaterschaft unveränderlich ist, geht es bei der rechtlichen Vaterschaft  um das Rechtsverhältnis zum Kind. Außerdem gibt es noch die soziale Vaterschaft, bei der es um das Zusammenleben mit dem Kind geht bzw. diese Person im sozialen Umfeld als Vater angesehen wird.

Wir beraten Sie gerne zu den unterschiedlichen Rechtsverhältnissen der Vaterschaft: 040 - 797 247 520 0

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Was bedeutet rechtliche Vaterschaft?

In erster Linie hat die rechtliche Vaterschaft immer der Ehegatte, wenn das Kind in einer Ehe geboren ist. Hier gibt es unterschiedliche Fälle, in denen das Kind, trotz strittiger Gründe, rechtlich vom Ehemann stammt: 

  1. Auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Ehemann das Kind gezeugt hat, zum Beispiel wegen einer Unfruchtbarkeit, stammt das Kind laut Recht vom Ehemann und dieser hat somit die rechtliche Vaterschaft. 
  2. Auch wenn die Eheleute schon eine längere Zeit getrennt leben, gilt der Ehegatte als rechtlicher Vater. Diese gesetzliche Regelung kann dazu führen, dass die rechtliche Vaterschaft angefochten wird. 
  3. Auch wenn der Ehemann vor der Geburt stirbt, erkennt das Gesetz weiterhin den Ehemann bis zu im Schnitt 300 Tagen Empfängniszeit als rechtlichen Vater an.

Wenn Sie über eine rechtliche Vaterschaft nachdenken ist es vorher ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, da diese erhebliche Rechtsfolgen mit sich bringt. Gerne beraten wir Sie bei Schröter Hartmann Rechtsanwälte zum Thema Vaterschaft, unterstützen Sie bei Zweifeln und tragen zur Klärung der Vaterschaft bei. 

Wir erörtern mit Ihnen gemeinsam, welche Möglichkeiten es gibt, die Vaterschaft klären zu lassen:
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Was bedeutet Anerkennung der Vaterschaft?

Ist die Frau bei der Geburt nicht in einer Ehe, wird der Mann Vater des Kindes, der die Vaterschaft anerkennt. Das muss nicht unbedingt der biologische Vater des Kindes sein. Ein Ehepartner kann freiwillig die Vaterschaft übernehmen, natürlich immer auch mit Zustimmung der Mutter. In wenigen Fällen ist eine gerichtliche Entscheidung notwendig. Gerne beraten wir Sie auch in dieser Angelegenheit.

Muss der biologische Vater Unterhaltsleistungen erbringen?

Unter Umständen, und wenn die Vaterschaft erfolgreich angefochten wurde, besteht die Möglichkeit, dass der biologische Vater Unterhaltsleistungen für das Kind erbringen muss. Solche Entscheidungen werden individuell getroffen. Man spricht hier auch von Scheinvaterregresses. Diesen Umstand klären wir gerne individuell mit Ihnen persönlich, denn jeder Fall ist anders. Kommen Sie dafür einfach auf unsere Kanzlei zu.

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Sie suchen einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für die Bereiche Familienrecht, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Umgangsrecht, Adoption und internationales Familienrecht? In Hamburg und Umgebung sind Sie bei uns, Schröter Hartmann Rechtsanwälte, genau richtig. 

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