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Das ist zum Thema Ehevertrag zu beachten
Eheverträge sind dazu da, Vermögens- und Unterhaltsfragen für die Zukunft zu klären. So schützt der Vertrag beide Seiten, wenn es um unterschiedliche Streitthemen geht. Natürlich denken Sie vor Schließung der Ehe überhaupt nicht daran, dass es in der Zukunft je zu Streitigkeiten kommen könnte. Ein Ehevertrag kann aber Konfliktsituationen von Vornherein vermeiden und die Zufriedenheit aller Beteiligten herbeiführen. Dies gilt sowohl für Lebenspartnerschaften als auch Ehen. Ein weiterer Aspekt, der im Ehevertrag geregelt werden muss, sind Kinder.
Eine fachanwaltliche Beratung ist zu empfehlen, da es sein kann, dass sich die Eheleute ganz anders entwickeln, als gedacht – sowohl auf persönlicher als auch wirtschaftlicher Ebene. Um die richtige Lösung zu finden, bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung an.
Ein Vertrag ist insbesondere immer dann sinnvoll wenn:
- eine Partei selbständig oder freiberuflich arbeitet, da eine Auseinandersetzung über das Vermögen hier Existenzen bedrohen kann,
- wenn es um den Bau oder Kauf einer Immobilie geht, da Streitigkeiten über Besitz häufig eskalieren.
Unsere Kanzlei ist gerne für Sie da, sowohl als Fachexperten und -expertinnen als auch als mögliche Vertretung vor Gericht:: 040 - 797 247 520 0

Wie werden Eheverträge gestaltet?
Der Inhalt eines Ehevertrags kann sich von Paar zu Paar unterscheiden. Mögliche Inhalte können sein:
- Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
- Abkommen zum nachehelichen Unterhalt
- Das Recht der Namensführung
- Absprachen zum Güterrecht
Die Vorteile eines Ehevertrags
- Unbestimmte gesetzliche Regelungen werden individuell angepasst
- Streitigkeiten im Trennungsfall werden vermieden
- Unerwünschte Folgen von Gesetzesänderungen werden umgangen
- Die Bedürfnisse beider Ehegatten werden berücksichtigt
- Der Vertrag bringt Sicherheit für beide Parteien und handelt im Interesse beider
Wir bieten Ihnen umfangreiche Beratung:
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Welche Rechte und Pflichten gehen mit einer Ehe einher?
Unterhaltspflicht
Wird eine Ehe zwischen zwei Personen geschlossen, sind beide Parteien füreinander unterhaltspflichtig. Dies bedeutet, dass der jeweils andere alles tut, um einen Unterhalt seines Partners zu gewährleisten. Dies gilt sowohl in der Ehe, während einer möglichen Trennungszeit als auch nach der Scheidung.
Versorgungsausgleich
Ein Versorgungsausgleich tritt nur auf, wenn ein Scheidungsverfahren vor der Tür steht und die Ehe länger als drei Jahre angehalten hat. Ausgleich bedeutet hier, dass die Renten beider Parteien ausgeglichen werden. Zu berücksichtigen sind hier verschiedene Punkte:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Betriebsrente
- Beamtenrechtliche Versorgung
- Private Altersvorsorge
Alles, was also während der Ehe an Anwartschaften erworben wurde, wird hälftig geteilt.
Güterrechtlicher Ausgleich
Eine Eheschließung ist auch gleichzeitig eine Zugewinngemeinschaft. Kommt es zu einer Scheidung, ist es möglich, dass es zu einem Ausgleich kommt. Dieser Ausgleich wird wie folgt berechnet:
- Das jeweilige Anfangsvermögen, also das Geld, das in die Ehe hineingebracht wurde, wird vom Endvermögen abgezogen.
- Das verbleibende positive Vermögen wird Zugewinn genannt.
- Der niedrigere Zugewinn wird vom höheren Zugewinn abgezogen.
- Der Endbetrag wird durch zwei geteilt und an den Ehegatten mit geringerem Zugewinn ausgezahlt.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Sicher, ein Ehevertrag ist nicht gerade das romantischste, wenn man an die Hochzeit denkt. Dennoch sollten Sie ihn nicht außer Acht lassen. Denn besonders ein Vertrag, der in guten Zeiten abgeschlossen wurde und dem Partner bzw. der Partnerin zeigt, dass man Respekt voreinander hat, ist ein guter Vertrag. Sich über rechtliche Folgen zu informieren für den Fall, dass die Ehe scheitert, ist vielmehr erwachsen und zeugt von Verantwortungsbewusstsein. Bestenfalls kann ein Scheidungskrieg vermieden werden.
Besonders der Reiz, dass man individuelle Lösungen vereinbaren kann, die auf jedes noch so unterschiedliche Paar passen, sollte Ansporn genug sein. Mit Schließung der Ehe gehen, wie oben erläutert, einige Rechte und Pflichten einher. Möchte man diese anpassen, ist ein Ehevertrag die richtige Lösung.
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