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WENN DIE LIEBE VERFLOGEN IST – BETREUUNG VON SCHEIDUNGSVERFAHREN
Sind aus einer Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen, müssen sich die in Trennung lebenden Eltern Gedanken über die Punkte Sorgerecht, Unterhalt für Ehegatten sowie Kindesunterhalt machen. Leider geht eine Trennung nicht immer friedlich vonstatten, da negative Angelegenheiten zwischen den Eheleuten stehen.
Sie möchten Ihre Ehe beenden? Unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht Janina Konerding nimmt Ihnen in dieser schwierigen Lebenssituation Ihre Sorgen ab. Ihre Kanzlei Schröter Hartmann Rechtsanwälte in Hamburg ist bei allen Fragen rund um das Familienrecht Ihr kompetenter Partner. Nehmen Sie für Ihren Wunschtermin am besten Kontakt auf – gerne auch per E-Mail oder über das Kontaktformular!
Wir beraten Sie gern in einem persönlichen Gespräch!
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Sie möchten sich scheiden lassen?
Sollten Sie sich dazu entschieden haben, Ihre Ehe zu beenden, unterstützen wir Sie bei der Vornahme der anfallenden Maßnahmen.
In der Regel ist ein Trennungsjahr notwendig, bevor der Scheidungsantrag tatsächlich gestellt werden kann. Erst dann beginnt das eigentliche Scheidungsverfahren. Sollten sich beide Parteien einig sein, sind diese Verfahren wenig zeitaufwendig. Sind allerdings Kinder im Spiel, wird der Sachverhalt komplizierter. Auch bei der Uneinigkeit über den Vermögensausgleich, Unterhaltsansprüche und sonstigen Scheidungsfolgesachen wird das Verfahren komplexer und kann von einem Laien kaum durchschaut werden.
Ein erfahrener Scheidungsanwalt behält für Sie den Überblick und tritt für Ihre Interessen und natürlich auch immer im Sinne des Kindeswohls ein.
Wer bekommt das Sorgerecht?
Das Sorgerecht beschäftigt sich mit dem rechtlichen Verhältnis zwischen Eltern und Kind. Wem das Sorgerecht zugesprochen wird, der hat das Recht darauf, für das Kind zu sorgen. Zu beachten sind dabei auch die Pflichten, die bei der Versorgung eines Kindes entstehen. Pflichten sind z. B. die Erziehung und die Beaufsichtigung.
Welchem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird oder ob es gemeinsam wahrgenommen wird, spielt bei der Scheidung eine Rolle. Doch auch in anderen Fällen kann Uneinigkeit über das Sorgerecht für ein Kind bestehen, etwa bei unehelichen Kindern. Ganz gleich, aus welchen Gründen Sie mit dem Sorgerecht konfrontiert werden – in der Rechtsanwaltskanzlei steht Ihnen mit Janina Konerding eine kompetente Anwältin für das Sorgerecht zur Seite.
Wie sieht es mit dem Umgangsrecht bei Kindern aus?
Ein Umgangsrecht kann unabhängig vom Sorgerecht eingeräumt bzw. aberkannt oder eingeschränkt werden. Auch einer nicht verwandten dritten Person kann ein Umgangsrecht zugeschrieben werden. Hierbei ist immer maßgeblich, was dem Kindeswohl zuträglich ist.
Das Umgangsrecht ist dann von Bedeutung, wenn sich aufgrund einer Scheidung der Umgang eines Elternteils mit dem Kind nicht mehr automatisch ergibt. Laut § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat ein Kind jedoch das Recht darauf, zu beiden Elternteilen persönlichen Kontakt zu haben. Im Umkehrschluss haben beide Elternteile sowohl das Recht als auch die Pflicht, mit dem Kind in persönlichem Kontakt zu stehen.
Wer zahlt den Unterhalt für die Kinder?
Mit dem Unterhalt soll gewährleistet werden, dass die alltäglichen Bedürfnisse der unterhaltsberechtigten Person befriedigt werden. Dazu gehören z.B. schulische Bildung oder für die Kindeserziehung. Sollten Sie Fragen dazu haben, welche Beträge Ihnen im Falle einer Scheidung oder ähnlichen Vorkommnissen zustehen, wenden Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt in unserer Kanzlei.
Wer zahlt Unterhalt für den Ehepartner / die Ehepartnerin?
Sowohl verheiratete Ehegatten als auch Geschiedene haben unter Umständen einen Anspruch auf Unterhalt. Ebenso Verwandte in gerader Linie. Grundsätzlich geht es darum, dass die unterhaltsberechtigte Person ihre alltäglichen Bedürfnisse erfüllen kann, wie zum Beispiel die Haushaltsführung.
Eine Scheidung mit und ohne Fachanwalt oder -anwältin/a
Wird ein Scheidungsverfahren angestoßen, besteht ein Anwaltszwang nach § 114 FamFG, denn vor einem Familiengericht müssen die Eheleute durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vertreten werden. In Ausnahmen kann darauf verzichtet werden. Diese Ausnahmen sind unter § 114 Abs. 4 FAMFG festgelegt. Auch wenn Sie zu diesen Ausnahmen gehören, muss das nicht heißen, dass Sie sich an keinen Fachanwalt oder keine Fachanwältin richten. Für die Einreichung des Scheidungsantrags jedoch brauchen Sie wiederum einen Anwalt, der diesen dem Gericht übergibt. Kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu.
Ein gemeinsamer Anwalt / eine Anwältin für beide Parteien ist in folgenden Fällen möglich
Prinzipiell brauchen beide Parteien einen Anwalt / eine Anwältin. Deshalb ist eine gemeinsame Anwaltsperson nicht ganz richtig. Es geht vielmehr um die Konstellation. So kann nur eine Partei die Anwaltsperson damit betreuen, sich um die notwendigen Antragstellungen zu sorgen. Wird der Scheidung zugestimmt, ist die andere Partei vom Anwaltszwang ausgenommen. Möchte ein Paar jedoch vor Gericht verhandeln, brauchen beide Parteien einen separaten Anwalt / eine separate Anwältin.
Fragen zur Scheidung? Wir sind für Sie da!
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FAQ
Was versteht man unter dem (neuen) Scheidungsrecht?
Das sogenannte neue Scheidungsrecht gilt seit dem Jahr 2008. Eine Scheidung kann nur von einem Gericht ausgesprochen werden. Bevor dies aber geschehen kann, müssen die Ehepartner ein Jahr lang getrennt voneinander leben. Es gibt zwei Arten von Scheidungen: einvernehmliche und streitige. Bei einem Streit dauert das Verfahren meist länger.
Außerdem zu beachten: Beide Elternteile haben auch nach der Scheidung ein grundsätzliches Umgangsrecht mit den Kindern.
Was steht einer Frau beim Scheidungsrecht zu?
Ausschlaggebend für die Berechnung des Unterhalts ist die Düsseldorfer Tabelle. Grundsätzlich richtet sich diese nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Der Lebensstandard soll während der Trennungszeit erhalten bleiben. Wollen Sie als Frau den Unterhalt berechnen, nehmen Sie als Grundlage das bereinigte Nettoeinkommen des Mannes. Bei einer Trennung steht der Frau laut Tabelle 45 % davon zu, wenn die Ehefrau nicht selbst erwerbstätig ist. Lassen Sie sich im Einzelfall gerne von uns beraten.
Was sagt das Scheidungsrecht zum Thema Unterhalt?
Sind Kinder im Spiel, darf der betreuende Partner bis zu 3 Jahre lang nach Geburt des Kindes Unterhalt verlangen. Dieser Zeitraum kann anschließend verlängert werden. Des Weiteren kann man Unterhalt verlangen wegen:
- Alters
- Krankheit
- Erwerbslosigkeit
- Aufstockung
- Ausbildung
- Billigkeit
Welches Scheidungsrecht gilt wann?
Welches Recht gilt, hängt davon ab, um welche Länder es sich konkret handelt. Dabei spielt keine Rolle, welches Gericht, sowohl im In- als auch Ausland zuständig ist. Die Verfahren unterscheiden sich von Land zu Land teils stark. Kommen Sie am besten auf uns zu und wir klären Ihr Anliegen im Detail.
Wer bekommt das Haus?
Bei der Frage, wer das Eigenheim bei einer Scheidung erhält, kommt es darauf an, wie die Eigentumsverhältnisse geklärt sind. Wenn das Haus einem Ehepartner allein gehört, bekommt dieser es auch nach der Scheidung. Handelt es sich um Miteigentum, können sich die Partner zwischen mehreren Möglichkeiten entscheiden:
- Einer der Partner bekommt das Haus
- Das Haus wird verkauft und der Kaufpreis aufgeteilt
- Beide Partner wohnen weiter im Haus
Was kostet ein Scheidungsanwalt?
Grundsätzlich kommen bei einer Scheidung immer Kosten auf Sie zu. Dazu zählen sowohl Gerichtskosten als auch Kosten für einen rechtlichen Beistand. Sind sich die zwei Parteien uneinig, sind die Kosten normalerweise entsprechend höher. Außerdem kommt es bei den Kosten immer auch auf den Verfahrenswert an. Ein Beispiel: Beträgt der Verfahrenswert 4.000 € und die Scheidung erfolgt einvernehmlich, kann mit Kosten um die 1.000 € gerechnet werden. Dabei macht der Anwalt oder die Anwältin Dreiviertel der Kosten aus.
Scheidungen sind immer sowohl mit emotionalen als auch finanziellen Konsequenzen verbunden. Seien Sie sich darum bewusst. Außerdem sind Scheidungen immer eine komplexe Angelegenheit. Ohne eine Fachperson für Familienrecht kann diese nicht durchgeführt werden. Kommen Sie für eine Beratung gerne auf uns zu.
Welche Unterlagen brauche ich für eine Scheidung?
Folgende Dokumente benötigen Sie für eine Scheidung:
- Heiratsurkunde
- Eventuell Ehevertrag
- Eventuell Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder
- Vereinbarung der Scheidungsfolgen
- Vereinbarung zum Versorgungsausgleich
- Erklärung, wie es um die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse steht
- Formular zur Beantragung der Verfahrenskostenhilfe
Wenn Sie eines oder mehrere der Formulare benötigen, schreiben Sie Ihrem Fachanwalt oder Ihrer Fachanwältin einfach direkt oder kommen Sie auf uns zu.
Wie läuft eine Scheidung ab?
- Der Beginn einer Scheidung startet immer mit der Einreichung des Scheidungsantrags nach Ablauf des Trennungsjahres.
- Der Scheidungsantrag wird anschließend an den anderen Ehegatten übermittelt. Dieser kann entweder zustimmen oder ablehnen.
- Wenn der Scheidungsantrag angenommen wird (einvernehmliche Scheidung), wird der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Beide Parteien füllen dafür das entsprechende Formular aus. Dieser Ausgleich wird jedoch immer durchgeführt, außer die Eheleute verzichten darauf oder die Ehe dauerte weniger als drei Jahre an.
- Nach Einsicht in die Formulare legt das Gericht einen Scheidungstermin fest.
- Am Scheidungstermin, der normalerweise 10 bis 15 Minuten dauert, wird der Scheidungsbeschluss vom Richter verkündet.
Wann reiche ich am besten die Scheidung ein?
Um einen Scheidungsantrag einreichen zu können, muss erst das Trennungsjahr abgelaufen sein. Wenn Sie einen Scheidungsanwalt oder eine Scheidungsanwältin beauftragt haben, reicht dieser / diese den Antrag frühzeitig vor Ablauf des Trennungsjahres ein.
Wie lange gilt ein Unterhaltsrecht?
Grundsätzlich gilt: Sobald ein Kind die Ausbildung beendet hat, entfällt der Unterhaltsanspruch. Es kommt also immer darauf an, wo das Kind im Leben steht und ob es sich selbst unterhalten kann. Grundsätzlich kann man bei Kindern unter 16 Jahren von Unterhalt ausgehen. Außerdem kann ein Kind so lange Unterhalt verlangen, bis die Ausbildung abgeschlossen ist und es seine Lebenshaltungskosten selbst stemmen kann.
Sie suchen einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für die Bereiche Familienrecht, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Umgangsrecht, Adoption und internationales Familienrecht? In Hamburg und Umgebung sind Sie bei uns, Schröter Hartmann Rechtsanwälte, genau richtig.
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Hamburg, auch das Tor zur Welt genannt, bietet Ihnen nicht nur urbanes Leben mit Hafenflair, sondern auch Platz zum Wohnen für die Familie. Doch auch eine so wunderschöne Stadt macht nicht vor Familienproblemen halt. Kommen Sie deshalb mit Ihren Anliegen in unsere Kanzlei, wir kümmern uns um Sie.